Beschaffung
Aktuelles und Termine
- 11.5.2012:
Start der neuen PC- und Notebook-Generation mit Intel Ivy Bridge Technologie Anfang Juni 2012
- 18.5.2012: Preise für neue Fujitsu-PCs mit Intel Ivy Bridge Technologie auf Anfrage => bitte E-Mail an: hardware@rrze.fau.de
- 3.5.2012: Update Preise und Bestellformulare (Preise fast unverändert zum März 2012)
- Workstation
Fujitsu Celsius M720 und
Fujitsu Celsius R920 ab sofort bestellbar! - Zwei neue 24" Fujitsu Displays mit LED Backlight bestellbar
Fujitsu B24W-6 LED (TN-Panel) und
Fujitsu P24W-6 LED (IPS-Panel)!
- Workstation
- 20.3.2012: Restposten (Sonderpreis, solange Vorrat reicht) 22" Display
LG W2242PK-SS! - 25.10.2011: Lexmark-Drucker: Neuer Universal Druckertreiber Version 2.0 vefügbar
- www.lexmark.de Rubrik "Support & Downloads => Technische Bibliothek => Treiber & Downloads => Universeller Druckertreiber"
http://blogs.fau.de/rrze/2011/11/10/neuer-lexmark-universaltreiber-2-0-artikel-aktualisiert/
- Arbeitsplatz-PCs (Windows, Linux) einschl. Flachbildschirme und Peripherie
- Flachbildschirme
- PC-Peripherie (Drucker, Scanner)
- Notebooks
- Server (x86-Systeme)
- Workstation, u.s.w.
- Apple-MacOS-Systeme
- Beamer - Projektoren
- Dienstliche Beschaffung mobiler Kommunikation (Dienst-Handy, UMTS, Verträge, Konditionen, etc.)
- Der Freistaat Bayern hat mit dem Anbieter vodafone einen Vertrag abgeschlossen, der für alle Einrichtungen in Bayern verbindlich ist.
- Ansprechpartnerin im Bereich FAU: Stefanie Friedrich (Referat F4 - (Sach)Haushalt), Tel.: 26706
Richtlinien zu IT-Beschaffungen an der FAU (November 2005)
In einem Beschluß der Hochschulleitung vom 26.9.2005 wurden Richtlinien zur IT-Beschaffung an der Universität erlassen. Dieser Beschluß wurde am 9. November 2005 durch ein Rundschreiben der Universitätsleitung (Kanzler Thomas A.H. Schöck) in Kraft gesetzt. Die
Richtlinien zu IT-Beschaffungen,
aktuelle IT-Rahmenverträge sowie das komplette Rundschreiben finden Sie auf den Internetseiten der Universitätsverwaltung im
Verwaltungshandbuch der ZUV => Beschaffungswesen, Rahmenverträge unter
Rahmenverträge IT-Beschaffungen.
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Alle IT-Beschaffungen durch die Einrichtungen der FAU (ohne Klinikum) sind zwingend über
bestehende Rahmenverträge abzuwickeln. Dabei
ist es unerheblich, aus welcher Finanzierungsquelle die Zahlungen veranlasst
werden. Für alle Einrichtungen der FAU, die vom RRZE durch das IZH (IT-BetreuungsZentrum Halbmondstraße, Erlangen), IZI (IT-BetreuungsZentrum Innenstadt, Erlangen) und das IZN (IT-BetreuungsZentrum Nürnberg, WiSo) betreut werden gilt: Alle IT-Beschaffungen sind vor der Bestellung mit dem jeweiligen Betreuungszentrum abzusprechen, welches bei Bedarf auch Mithilfe bei Bestellungen leistet.
IT-Beschaffungen, die in begründeten Sonderfällen nicht aus bestehenden Rahmenverträgen getätigt werden können, sind vor der Bestellung mit dem RRZE abzustimmen (siehe Formblatt Stellungnahme des RRZE bei Abweichungen vom Rahmenvertrag, unter
IT-Beschaffungen an der FAU). Für diese Beschaffungen gelten auch nach wie vor
die gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.-
Das Referat F5 Finanzbuchhaltung der Universitätsverwaltung ist gehalten, Zahlungen für Beschaffungen, die von der bestehenden Rahmenvertragsregelung abweichen, nur dann zu vollziehen, wenn die Einwilligung hierzu vom RRZE mit beiliegendem Formblatt erklärt und vorgelegt wird.
Ausschreibungen, Rahmenverträge und Beschaffungsmodalitäten
Die Universität Erlangen-Nürnberg, vertreten durch das Regionale Rechenzentrum Erlangen, hat in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen (Würzburg. Bamberg, Bayreuth, u.s.w.) mehrere öffentliche Ausschreibungen für PCs, Notebooks, Server und Rechnerzubehör u.s.w. durchgeführt. Gründe für diese Ausschreibungen waren:
- Die allgemeinen Bestimmungen und Verordnungen für Beschaffungen im Öffentlichen Dienst.
- Bei einem zu erwartenden Beschaffungsvolumen von mehr 25.000 € pro Jahr ist eine nationale Ausschreibung erforderlich, bei mehr als 193.000 € pro Jahr ist eine europaweite Ausschreibung durchzuführen.
- Bei den zu erwartenden Beschaffungsvolumina sind durch eine Ausschreibung bessere Kaufkonditionen zu erreichen.
- Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat in den vergangenen Jahren mehrfach die Beschaffungsvorgänge - nicht nur der FAU - geprüft und teilweise gerügt.
Vorteile der durch die Ausschreibungen entstandenen Rahmenverträge sind u.a.:
- Bei Einzelbeschaffungen entfällt für die Hochschuleinrichtungen der personelle Aufwand zur Typen-, Hersteller- und Lieferantenauswahl.
- Es müssen keine Gegenangebote eingeholt werden.
- Auch bei größeren Beschaffungen ist keine weitere Ausschreibung mehr erforderlich (betrifft z.B. CIP, WAP, HBFG).
- Die Geräte sind nach technischen Gesichtspunkten ausgewählt und die Systemadministratoren werden vom RRZE bei der System-Software-Installation und bei der Netzwerkintegration sowie bei Reparaturen und Ausbauten unterstützt.
- Mit dem Referat F5 Finanzbuchhaltung der Universitätsverwaltung ist abgesprochen, dass für die Rechnungsabwicklung als Angabe des Vergabeverfahrens die Nennung des jeweiligen Rahmenvertrags auf der Rechnung ausreicht.
Das RRZE wurde durch die Universitätsleitung beauftragt mittels nationaler und europaweiter Ausschreibungen auch zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass immer gültige Rahmenverträge für die wesentlichen IT-Komponenten bestehen.
Bei der Auswahl der Geräte und Konfigurationen wird auf qualitativ hochwertige Markenbauteile geachtet, um eine möglichst große Kontinuität bei den Lieferungen zu erreichen. Auf diese Weise soll der Aufwand bei Beschaffung und Reparatur in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen gehalten werden. Die Angebote sind deshalb nicht mit Angeboten von Supermärkten oder ähnlichen Anbietern vergleichbar, die keine standardisierten Produkte liefern.
Entscheidend sind hier ebenfalls neben einem guten Preis-/Leistungsverhältnis auch Mindestanforderungen an die Firmenstruktur.
Weiterführende Informationen der Zentralen Universitätsverwaltung
Verwaltungshandbuch der ZUV
Haushalts- und Steuerangelegenheiten, Beschaffungswesen, Rahmenverträge (c/o: FAU- ZUV)
IT-Beschaffungen an der FAU
Beschaffungswesen (Allgemeine Bestimmungen und Vergabeverordnungen)
Bei Beschaffungen, die nicht durch Rahmenverträge abgedeckt sind, gelten nach wie vor die allgemeinen Bestimmungen und Verordnungen für Beschaffungen im Öffentlichen Dienst, d.h. ab Beträgen über 1.000 Euro müssen schriftliche Angebote eingeholt werden, bei höheren Beträgen sind Ausschreibungen durchzuführen. Hier einige Richtwerte in Euro:
- Beschaffungen, Ausschreibungen: Schwellenwerte und Wertgrenzen
(c/o: RRZE, 03-2012, alle Angaben ohne Gewähr)
- Freihand-Vergabe:
- bis 1.000 : formloser Preisvergleich, Aktennotiz beim Besteller
- ab 1.000 : mind. 3 schriftliche Angebote, Ablage beim Besteller
- ab 7.500 : schriftliche Anfrage bei mind. 3 Firmen, Angebot / Gegenangebote mit der Rechnung an das Referat F5 - Finanzbuchhaltung.
- Ausschreibung National
- ab 25.000 (netto, zuzügl. MwSt.)
- Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern, Stand 05.01.2012 - VOL: Staatliche Einrichtungen 25.000 (netto)
Vormals brutto - geändert durch die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 16.06.2010, Az.: B II 2- G 3/10
- Ausschreibung International (EU-weit)
- ab 200.000 (netto)
- Schwellenwerte gem. Verordnung (EU) 1251/2011 vom 30.11.2011, § 2 VgV
- Freihand-Vergabe:
Weitere Informationen kann Ihnen sicher - falls nötig - Ihre Verwaltung geben. Im Bereich der FAU wenden Sie sich bitte an das Referat F 5 - Finanzbuchhaltung.



