Wissenschaftler-Arbeitsplatz-Programm (WAP)
Seit 1989 gibt es die Möglichkeit, Arbeitsplätze für Wissenschaftler im Rahmen der Forschung zu beantragen. Für die Berechnung der Antragssumme sind neben Kostenrichtwerten die Anzahl des Personals auf Uni-Planstellen und fächerspezifische Versorgungsgrade relevant. Einen Antrag kann stellen, wer aufgrund des Berechnungsschemas genügend Mitarbeiter auf Planstellen nachweisen kann. Für kleinere Einrichtungen sind oft fächernahe Kooperationspartner nötig, um die Mindestantragssumme nach HBFG (125.000 €) zu erreichen.
Für die beiden Investitionsprogramme gilt:
- Die Mindestantragssumme für (nach HBFG) Großgeräte beträgt 125.000 €.
- Kosten für lokale Vernetzung und Netzanbindung an das FAU-Backbone-Netz müssen berücksichtigt sein.
- Personal für die Betreuung muss vorhanden sein.
Informationen über die jeweils gültigen Rahmenbedingungen und Musteranträge erhalten Sie nach Terminvereinbarung am RRZE bei Herrn Zink.



