Regel 12: IT-Sicherheitskoordinator
Zielgruppe: IT-Sicherheitskoordinator, , IT-Sicherheits-Beauftragte, Einrichtungsleitungen und Mitarbeiter zur Information
Grafischer Überblick
Verbindliche Anforderungen
Der IT-Sicherheitskoordinator der Universität wird durch den Vorstand des Regionalen Rechenzentrums Erlangen (RRZE) im Auftrag der Hochschulleitung bestellt.
Er ist dienstlich dem Vorstand des RRZE zugeordnet. Dieser berät und unterstützt den IT-Sicherheitskoordinator der Universität. Das RRZE sorgt für die erforderlichen Ressourcen für die Erfüllung seiner unmittelbaren Aufgaben.
Der IT-Sicherheitskoordinator unterstützt die Universität, ihre Einrichtungen, Mitarbeiter und Studenten bei der Sicherstellung der erforderlichen und angemessenen IT-Sicherheit.
Insbesondere hat er dabei folgende Aufgaben:Entwickeln zentraler IT-Sicherheitskonzepte, -Dokumentationen und -Standards der Universität.
Entwickeln und Pflege des IT-Sicherheits-Handbuchs/Online der Universität.
Vorlage erforderlicher Konzepte und Regeln nach Abstimmung im IT-Sicherheitsforum an den Ausschuss für Rechenanlagen zur Beratung und Beschlussfassung.
Koordinieren und Organisieren von Treffen und Arbeit des IT-Sicherheitsforums der Universität.
Angemessene Ausbildung, Information und Unterstützung der IT-Sicherheitsbeauftragten der Einrichtungen der Universität.
Unterstützung von IT-Sicherheits-Analysen in der Universitätseinrichtungen.
Unterstützen der Universitätseinrichtungen bei lokalen IT-Sicherheitskonzepten. Bei Bedarf Bereitstellen geprüfter Werkzeuge und Informationen für IT-Sicherheitskonzepte und -analysen.
Bereitstellen von Informationsmöglichkeiten zur IT-Sicherheit für Mitarbeiter und Studenten der Universität (u.a. durch die Informationsverteiler des RRZE).
Erstellen eines jährlichen Berichts für den Ausschuss für Rechenanlagen.
Check- und Report-Verfahren: Der IT-Sicherheitskoordinator der Universität kann Checklisten an die IT-Sicherheitsbeauftragten der Einrichtungen senden. Diese dienen Zwecken der Statusanalyse zur Qualitätssicherung der IT-Sicherheit oder bei aktuellen Problemfällen der IT-Sicherheit.
Der IT-Sicherheitskoordinator ist gegenüber Unbefugten über Erkenntnisse zum Schweigen verpflichtet, die er im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung über einzelne Einrichtungen der Universität erhält.



