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Regel 22: Erfassung der IT-Anwendungen

Zielgruppe : Systembetriebsverantwortliche, IT-Sicherheitsbeauftragte

Verbindliche Anforderungen

Da sich die zu treffenden IT-Sicherheitmaßnahmen an der Schutzbedürftigkeit der verabeiteten Daten orientieren müssen ist es notwendig, die laufenden IT-Anwendungen bzw. die damit verarbeiteten Daten zu erfassen. Es genügt, die hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit jeweils bedeutensten Anwendungen zu erfassen. Es muß ebenfalls erfasst werden, auf welchen IT-Systemen die Anwendungen laufen, um besonderes sensible IT-Systeme zu erkennen und die Maßnahmen entsprechend abstimmen zu können.

Die Spalte "Schutzbedarf" wird bei der im nächsten Schritt durchzuführende Schutzbedarfsfeststellung ausgefüllt.

Alle erfassten Informationen müssen vertraulich behandelt werden !

Beispiel

Beispiel für eine Beschreibung der IT-Anwendungen
Anw.-Nr. IT-Anwendung/Informationen Schutzbedarf IT-Systeme
Stand: Datum
A1 Dokumentenverwaltung Lehrstuhlinhaber (darunter: Patentinformationen) X S1, C1
A2 Verwaltung Vorlesungsunterlagen - S1, C3
A3 Reisekostenabrechnung (pers.bez) X S1, C5, C2
A4 Systemmanagement Messrechner (Drittmittelprojekt) X S4
A5 Systemmanagement - S1, C1
A6 Exchange (E-Mail, Terminkalender) X S3, C1, C3

Letzte Änderung: 13. Maerz 2012, Historie

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